Stromspeicher-Großanlagen boomen – und Flächeneigentümer profitieren mit. Was Sie über Technik, Voraussetzungen, Pachtpreise und den Ablauf wissen müssen.
Die Energiewende verändert nicht nur, wie wir Strom erzeugen – sondern auch, wie wir ihn speichern. Neben Windkraft- und Photovoltaikanlagen rücken große Batteriespeicher zunehmend in den Fokus: Anlagen, die überschüssigen Strom zwischenspeichern und bei Bedarf wieder ins Netz einspeisen. Für Flächeneigentümer, Landwirte und Kommunen eröffnet sich damit eine neue, attraktive Einnahmequelle – oft auf vergleichsweise kleinen Flächen.
In diesem Ratgeber erklären wir, wie Großbatteriespeicher funktionieren, welche Voraussetzungen Ihr Grundstück erfüllen muss, mit welchen Pachteinnahmen Sie rechnen können und wie Taranis Sie durch den gesamten Prozess begleitet.
Was ist ein Großbatteriespeicher?
Ein Großbatteriespeicher – auch als BESS (Battery Energy Storage System), Batteriegroßspeicher oder Stromspeicher-Großanlage bezeichnet – ist eine industrielle Anlage, die elektrische Energie in großem Maßstab speichert und bei Bedarf wieder abgibt. Typische Anlagen bestehen aus mehreren Containern, in denen Tausende Batteriezellen untergebracht sind. Die aktuell gängige Technologie basiert auf Lithium-Eisenphosphat-Zellen (LFP), die sich durch hohe Sicherheit, lange Lebensdauer und sinkende Kosten auszeichnen.
Die Leistung solcher Anlagen bewegt sich meist zwischen 10 und über 100 Megawatt, die Speicherkapazität zwischen 20 und mehreren hundert Megawattstunden. Um die Dimensionen greifbar zu machen: Eine Anlage mit 100 MW Leistung und 200 MWh Kapazität könnte rechnerisch rund 70.000 Haushalte für zwei Stunden mit Strom versorgen.
Warum werden Großbatteriespeicher gebraucht?
Wind- und Solaranlagen erzeugen Strom abhängig vom Wetter – nicht unbedingt dann, wenn er gebraucht wird. An sonnigen oder windreichen Tagen entsteht ein Überangebot, bei Flaute und Dunkelheit fehlt Leistung. Großbatteriespeicher gleichen genau diese Schwankungen aus: Sie nehmen überschüssigen Strom auf, wenn die Preise niedrig sind, und speisen ihn ein, wenn die Nachfrage steigt.
Damit erfüllen sie mehrere Funktionen gleichzeitig: Sie stabilisieren das Stromnetz, senken den Bedarf an teuren Reservekraftwerken, vermeiden Abregelung von erneuerbaren Anlagen und tragen dazu bei, Netzengpässe zu reduzieren. Die Bundesregierung und die Übertragungsnetzbetreiber sehen in Großspeichern eine der zentralen Säulen für das künftige Energiesystem.
Die Marktentwicklung: Ein Boom mit klarem Trend
Der Markt für Großbatteriespeicher hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt. Anfang 2023 waren in Deutschland erst rund 1,4 GWh an Großspeicherkapazität installiert. Ende 2025 lag die gesamte installierte Speicherkapazität bereits bei über 25 GWh – und der Zubau im Großspeichersegment hat sich gegenüber 2024 mehr als verdoppelt.
Die Perspektive ist eindeutig: Der Netzentwicklungsplan geht von einem Anstieg auf rund 61 GWh Großbatteriespeicher bis 2027 und 136 GWh bis 2045 aus. Das Fraunhofer ISE prognostiziert sogar 104 GWh bis 2030. Aktuelle Studien beziffern den volkswirtschaftlichen Mehrwert von Großspeichern bis 2030 auf rund zwölf Milliarden Euro – und eine mögliche Reduktion des Bedarfs an neuen Gaskraftwerken um bis zu neun Gigawatt.
Für Flächeneigentümer bedeutet das: Die Nachfrage nach geeigneten Standorten wird in den kommenden Jahren erheblich steigen.
Welche Flächen eignen sich?
Anders als bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die große, unverschattete Areale benötigen, sind die Anforderungen an Batteriespeicher-Standorte anders gelagert. Entscheidend ist weniger die Flächengröße, sondern vor allem die Nähe zur Netzinfrastruktur.
Grundvoraussetzungen im Überblick
Flächenbedarf: Großbatteriespeicher benötigen in der Regel zwischen 0,5 und 2 Hektar. Damit ist der Flächenbedarf deutlich geringer als bei Solarparks, die oft erst ab 10 Hektar wirtschaftlich sinnvoll sind.
Netzanschluss: Der wichtigste Faktor. Ideal sind Flächen in der Nähe eines Umspannwerks oder eines leistungsstarken Netzverknüpfungspunkts. Je kürzer der Weg zum Netzanschluss, desto geringer die Erschließungskosten – und desto attraktiver ist die Fläche für Projektentwickler.
Baurechtliche Eignung: Bevorzugt werden Flächen in Gewerbe- oder Industriegebieten. Aber auch landwirtschaftliche Flächen kommen infrage, sofern eine Baugenehmigung realistisch erscheint. Konversionsflächen – also ehemalige Deponien, Militärgelände oder stillgelegte Industriestandorte – sind ebenfalls gut geeignet.
Erschließung und Zufahrt: Für Bau und Wartung muss die Fläche per LKW erreichbar sein. Eine vorhandene Zufahrt erleichtert die Planung erheblich.
Keine Schutzgebietskonflikte: Die Fläche sollte nicht in Naturschutzgebieten, Biotopen oder Überschwemmungsgebieten liegen.
Mit welchen Pachteinnahmen können Sie rechnen?
Die Pachtpreise für Batteriespeicher-Standorte liegen erheblich über den üblichen landwirtschaftlichen Pachten – und oft auch über den Pachten für Solarparks.
Orientierungswerte
Während die durchschnittliche landwirtschaftliche Pacht in Deutschland bei rund 357 Euro pro Hektar und Jahr liegt und Solarparks typischerweise zwischen 3.500 und 5.500 Euro pro Hektar und Jahr erzielen, bewegen sich die Pachten für Batteriespeicher-Standorte in einer deutlich höheren Größenordnung. Bei landwirtschaftlichen Flächen mit guter Netzanbindung sind Pachtpreise zwischen 4.000 und 15.000 Euro pro 1.000 m² und Jahr üblich. Auf Gewerbeflächen können die Preise sogar auf 6.000 bis 12.000 Euro pro 1.000 m² und Jahr steigen. In besonders günstigen Lagen – etwa direkt neben einem Umspannwerk – wurden bereits Pachten von bis zu 50.000 Euro pro Hektar und Jahr berichtet.
Die große Spanne erklärt sich vor allem durch den Netzanschluss: Eine Fläche direkt neben einem Umspannwerk ist für den Betreiber erheblich wertvoller als eine vergleichbare Fläche mehrere Kilometer entfernt.
Was die Pacht beeinflusst
Die konkrete Pachthöhe hängt von mehreren Faktoren ab: der Entfernung zum nächsten geeigneten Netzanschlusspunkt, der verfügbaren Netzkapazität, der baurechtlichen Ausgangslage, der Flächengröße und -beschaffenheit sowie der Region und den lokalen Marktbedingungen.
Vertragslaufzeiten
Pachtverträge für Batteriespeicher laufen in der Regel über 20 bis 30 Jahre. Zwischen Vertragsunterzeichnung und Baubeginn wird häufig ein Vorhalteentgelt vereinbart, sodass Sie bereits vor der Inbetriebnahme Einnahmen erzielen. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird die Anlage vollständig zurückgebaut und die Fläche wiederhergestellt.
Wirtschaftlichkeit aus Sicht des Flächeneigentümers
Die Verpachtung einer Fläche für einen Großbatteriespeicher bietet aus wirtschaftlicher Sicht klare Vorteile gegenüber der klassischen landwirtschaftlichen Nutzung und auch gegenüber vielen PV-Verpachtungen.
Hohe Pachterträge auf kleiner Fläche: Selbst auf einem halben Hektar können die jährlichen Pachteinnahmen im fünfstelligen Bereich liegen – deutlich mehr als bei landwirtschaftlicher Nutzung derselben Fläche.
Kein eigenes Investment nötig: Der Betreiber trägt sämtliche Kosten für Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb. Sie als Eigentümer stellen lediglich die Fläche zur Verfügung.
Planbare, wetterunabhängige Einnahmen: Anders als bei der Landwirtschaft sind die Pachteinnahmen nicht von Ernteerträgen oder Marktpreisen abhängig. Die Zahlungen sind vertraglich fixiert.
Wertsteigerung durch Rückbaugarantie: Nach Vertragsende wird die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Sie können sie anschließend wieder landwirtschaftlich nutzen oder erneut verpachten.
Kombinationsmöglichkeiten: Batteriespeicher lassen sich oft mit bestehenden oder geplanten PV-Anlagen kombinieren. So kann eine Fläche doppelt genutzt werden, was die Gesamtpachteinnahmen weiter steigert.
Worauf Sie im Pachtvertrag achten sollten
Auch wenn die Konditionen attraktiv sind – ein Pachtvertrag für einen Batteriespeicher sollte nicht ohne fachliche Prüfung unterschrieben werden. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
Vorhalteentgelt: Vereinbaren Sie eine jährliche Zahlung für den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Baubeginn, damit Sie nicht mehrere Jahre ohne Einnahmen auf den Baustart warten.
Rückbauverpflichtung: Stellen Sie sicher, dass der Betreiber die vollständige Wiederherstellung der Fläche nach Vertragsende garantiert – und entsprechende Sicherheiten hinterlegt.
Kündigungsklausel: Wenn innerhalb einer definierten Frist (z. B. vier Jahre) keine Baugenehmigung vorliegt oder der Bau nicht innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung begonnen wird, sollten Sie ein Sonderkündigungsrecht haben.
Zustimmung bei Pächterwechsel: Projektentwickler übertragen Pachtverträge häufig an Betreibergesellschaften. Ihr Einverständnis sollte bei einem Pächterwechsel vertraglich erforderlich sein.
Kostenübernahme: Notarkosten, Grundbucheintragungen und Kosten für Ihre rechtliche und steuerliche Beratung sollte der Projektierer tragen.
Steuerliche Beratung: Pachteinnahmen aus Batteriespeichern unterliegen der Einkommenssteuer. In vielen Fällen ist es sinnvoll, freiwillig auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten – dies sollte vorab mit einem Steuerberater geklärt werden.
Wie TARANIS Sie bei diesem Thema unterstützt
Taranis begleitet Flächeneigentümer, Landwirte und Kommunen auf dem gesamten Weg von der ersten Einschätzung bis zum unterschriebenen Pachtvertrag – und darüber hinaus.
Unsere Leistungen für Sie
Kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihre Fläche hinsichtlich Lage, Netzanschluss, baurechtlicher Eignung und Marktpotenzial – unverbindlich und kostenfrei.
Eigentümerberatung: Wir erklären Ihnen transparent, welche Möglichkeiten Ihre Fläche bietet, welche Pachtpreise realistisch sind und welche Schritte als Nächstes anstehen.
Geodatengestützte Standortanalyse: Mit unserer GIS-gestützten Flächenanalyse bewerten wir Ihren Standort auf Basis belastbarer Daten – keine Vermutungen, sondern fundierte Fakten.
Vermittlung an geprüfte Projektentwickler: Wir bringen Sie mit den richtigen Partnern zusammen, die seriös arbeiten und faire Konditionen bieten. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Interessen als Eigentümer gewahrt bleiben.
Vertragsbegleitung: Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und Prüfung des Pachtvertrags, damit die Konditionen für Sie stimmen – rechtssicher und transparent.
Langfristige Partnerschaft: Auch nach Vertragsabschluss stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung und begleiten Sie bei Fragen oder wenn sich Rahmenbedingungen ändern.
Häufige Fragen
Wie groß muss meine Fläche mindestens sein?
Für einen Großbatteriespeicher werden in der Regel zwischen 0,5 und 2 Hektar benötigt. Damit ist der Flächenbedarf deutlich geringer als bei Solarparks. Auch kleinere Flächen können geeignet sein, wenn die Netzanbindung besonders gut ist.
Funktioniert das auch auf landwirtschaftlichen Flächen?
Ja. Auch landwirtschaftliche Flächen kommen für Batteriespeicher infrage, sofern eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Besonders interessant sind Flächen mit geringem Ertragspotenzial oder in der Nähe von Umspannwerken.
Kann ich meine Fläche gleichzeitig für PV und einen Batteriespeicher nutzen?
Grundsätzlich ja. Die Kombination von Photovoltaik und Batteriespeicher auf einer Fläche ist ein wachsender Trend und kann die Gesamterlöse und die Attraktivität des Standorts für Projektentwickler steigern.
Wer trägt die Kosten für Bau und Betrieb?
Alle Kosten für Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb trägt der Projektentwickler bzw. Betreiber. Sie als Flächeneigentümer haben keine Investitionskosten.
Wie sicher ist die Technik?
Großbatteriespeicher in Deutschland unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften. Moderne Anlagen verfügen über umfassende Überwachungssysteme, die Temperatur und Zustand jeder einzelnen Zelle überwachen. Automatische Löschsysteme und die bauliche Trennung der Container minimieren das Risiko zusätzlich.
Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?
Nach Ablauf des Pachtvertrags wird die Anlage vollständig zurückgebaut und die Fläche in den ursprünglichen Zustand versetzt. Alternativ kann der Vertrag verlängert oder die Fläche anderweitig genutzt werden.
Muss ich mich selbst am Batteriespeicher beteiligen?
Nein. Die Verpachtung ist ein reines Pachtmodell – Sie stellen die Fläche zur Verfügung und erhalten dafür vertraglich vereinbarte Pachtzahlungen. Eine eigene Beteiligung am Speicher ist nicht erforderlich und wird von Experten derzeit auch nicht empfohlen, da sich die wirtschaftliche Entwicklung noch in einem frühen Stadium befindet.
Lohnt sich das auch für Kommunen?
Auf jeden Fall. Kommunen können nicht nur durch Pachteinnahmen profitieren, sondern zusätzlich durch Gewerbesteuereinnahmen am Standort des Batteriespeichers. Darüber hinaus positioniert sich die Kommune als zukunftsorientierter Energiestandort.
So geht es weiter
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Fläche für einen Großbatteriespeicher geeignet ist, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen die Eignung Ihres Standorts kostenfrei und unverbindlich – und geben Ihnen eine transparente, fachkundige Einschätzung.
TARANIS – Erneuerbare Energien GmbH Telefon: +49 341 5501 5507 E-Mail: info@taranis-windsolar.de Web: taranis-windsolar.de
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