Agrivoltaik verbindet Stromerzeugung mit landwirtschaftlicher Nutzung. Welche Voraussetzungen gelten, wie die Förderung funktioniert, welche Vergütung möglich ist und welche Nachteile Sie kennen sollten – ein ehrlicher Ratgeber.
Die Idee klingt bestechend: Auf derselben Fläche gleichzeitig Lebensmittel produzieren und Solarstrom erzeugen. Genau das leistet die Agri-Photovoltaik – kurz Agri-PV oder Agrivoltaik. Statt landwirtschaftliche Flächen komplett an Solarparks abzugeben, ermöglicht Agri-PV eine echte Doppelnutzung: Die Landwirtschaft bleibt Hauptnutzung, die Stromerzeugung kommt als zusätzliche Einnahmequelle hinzu.
Politisch gewollt, technisch machbar und finanziell zunehmend attraktiv – aber auch mit Herausforderungen verbunden. In diesem Ratgeber erklären wir, wie Agri-PV funktioniert, welche Flächen infrage kommen, was die aktuelle Förderlandschaft bietet und wo die Grenzen liegen.
Was genau ist Agri-PV?
Agri-Photovoltaik bezeichnet die kombinierte Nutzung einer landwirtschaftlichen Fläche für die Nahrungsmittelproduktion und die Erzeugung von Solarstrom. Im Unterschied zu klassischen Freiflächen-Solarparks, bei denen die Landwirtschaft während der Betriebsdauer ruht, wird bei Agri-PV unter, zwischen oder neben den Modulen aktiv weiter bewirtschaftet.
Die Technologie ist in der DIN SPEC 91434 normiert, die seit 2021 als zentraler Standard die Anforderungen an Planung, Betrieb und Dokumentation von Agri-PV-Anlagen definiert. Diese Norm unterscheidet zwei Grundtypen:
Kategorie I – Hoch aufgeständerte Anlagen: Die Solarmodule werden in einer lichten Höhe von mindestens 2,10 Metern montiert, sodass landwirtschaftliche Maschinen darunter durchfahren können. Diese Variante eignet sich besonders für Sonderkulturen wie Obst-, Beeren- und Weinbau, für Hopfen sowie für Grünland mit Schnitt- oder Weidenutzung. Der maximale Flächenverlust durch die Konstruktion darf 10 Prozent nicht überschreiten.
Kategorie II – Bodennahe Anlagen: Die Module werden in separaten Reihen auf oder nahe dem Boden aufgestellt, wobei zwischen den Reihen ausreichend Platz für die Bewirtschaftung bleibt. Vertikale Modulreihen (bifaziale Module) sind eine typische Bauform. Diese Kategorie eignet sich für Ackerbau und Grünlandnutzung. Der maximale Flächenverlust darf 15 Prozent betragen.
Beide Kategorien haben gemeinsam: Die Landwirtschaft ist die Hauptnutzung, die Stromerzeugung die Sekundärnutzung. Der landwirtschaftliche Ertrag muss mindestens 66 Prozent des Referenzertrags erreichen – eine bewusste Festlegung, die sicherstellt, dass die Fläche auch tatsächlich bewirtschaftet wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Agri-PV ist nicht auf jeder Fläche und nicht unter allen Bedingungen umsetzbar. Die Anforderungen betreffen sowohl die Fläche selbst als auch die technische und rechtliche Ausgestaltung.
Fläche und Standort
Grundsätzlich förderfähig sind nach dem EEG alle Ackerflächen, Grünlandflächen und Flächen mit Dauerkulturen wie Obstplantagen oder Weinberge. Ausgeschlossen sind Moorböden, Naturschutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope. Die Fläche muss weiterhin mit üblichen landwirtschaftlichen Maschinen und Verfahren bearbeitbar sein – ein Punkt, der bei der Planung der Aufständerung und der Abstände zwischen den Modulreihen berücksichtigt werden muss.
Wie bei jeder PV-Anlage ist auch bei Agri-PV der Netzanschluss ein entscheidender Wirtschaftlichkeitsfaktor. Je näher die Fläche an einem geeigneten Einspeisepunkt liegt, desto geringer die Erschließungskosten.
DIN SPEC 91434 und Nutzungskonzept
Damit eine Agri-PV-Anlage als solche anerkannt wird und die entsprechenden Förderungen und steuerlichen Vorteile greifen, muss sie den Anforderungen der DIN SPEC 91434 entsprechen. Dafür ist ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept erforderlich, das Angaben zur Gesamtprojektfläche und zum Flächenverlust durch die Anlage enthält, die geplante landwirtschaftliche Nutzung für die folgenden drei Jahre beschreibt (Fruchtfolgen, Maschinenbreiten, Lichtbedarf der Kulturen), den Referenzertrag berechnet und nachweist, dass die 66-Prozent-Regel eingehalten wird, sowie Maßnahmen zum Schutz der Bodenqualität, zur Vermeidung von Erosion und zur Sicherung der Wasserverfügbarkeit darstellt. Dieses Nutzungskonzept muss von einem Zertifizierungsunternehmen geprüft und zertifiziert werden.
Baurecht
Agri-PV-Anlagen gelten als bauliche Anlagen und benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung. Seit dem EEG 2023 gibt es eine Privilegierung für Agri-PV im Außenbereich nach § 35 BauGB, sofern die Anlage den Anforderungen an „besondere Solaranlagen“ entspricht, einen räumlich-funktionalen Zusammenhang zu einem landwirtschaftlichen Betrieb hat und die Grundfläche 2,5 Hektar nicht überschreitet. Für größere Anlagen oder bei fehlendem Hofbezug ist in der Regel ein Bebauungsplan erforderlich.
Agri-PV Vergütung: Was bringt der erzeugte Strom?
Die finanzielle Attraktivität von Agri-PV steht und fällt mit der Vergütung für den erzeugten Strom. Hier unterscheidet das EEG zwischen kleineren und größeren Anlagen.
Anlagen bis 1 MWp: Feste Einspeisevergütung
Agri-PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt-Peak sind von den EEG-Ausschreibungen befreit und erhalten eine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre. Als „besondere Solaranlagen“ erhalten sie einen Aufschlag gegenüber regulären Freiflächenanlagen. In der zweiten Jahreshälfte 2025 lag die Vergütung bei rund 9,36 Cent pro Kilowattstunde. Für 2026 ist mit einem leicht reduzierten Satz zu rechnen, da die Vergütung einer halbjährlichen Degression von einem Prozent unterliegt.
Diese Festvergütung macht Anlagen bis 1 MWp besonders planbar und ist für Landwirte, die in überschaubarem Rahmen erste Erfahrungen mit Agri-PV sammeln möchten, ein attraktiver Einstieg.
Anlagen über 1 MWp: Ausschreibungsverfahren
Größere Agri-PV-Anlagen müssen an den EEG-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Seit dem Solarpaket I werden besondere Solaranlagen – zu denen auch Agri-PV zählt – in einem eigenen Untersegment bevorzugt behandelt. Der Höchstwert für dieses Segment liegt bei 9,50 Cent pro Kilowattstunde. Die jährlichen Ausschreibungsvolumina steigen deutlich: von 300 MW im Jahr 2024 über 800 MW in 2025 auf 1.200 MW in 2026.
Allerdings ist ein wichtiger Vorbehalt zu beachten: Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die im Solarpaket I vorgesehenen erhöhten Vergütungen steht Stand Anfang 2026 noch aus. Bis diese vorliegt, gelten die bisherigen Regelungen.
Alternative: Stromvermarktung ohne EEG
Unabhängig von der EEG-Förderung können Agri-PV-Anlagen auch über langfristige Stromlieferverträge (PPAs) mit Industriekunden vermarktet werden. Diese Option gewinnt an Bedeutung, insbesondere bei größeren Anlagen und angesichts der Unsicherheiten in der Förderlandschaft.
Agri-PV Förderung: Was gibt es über das EEG hinaus?
Neben der Einspeisevergütung bzw. Marktprämie über das EEG gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die Agri-PV-Projekte finanziell unterstützen.
EU-Direktzahlungen (GAP): Ein entscheidender Vorteil gegenüber klassischen Freiflächenanlagen: Bei Agri-PV-Anlagen, die den Anforderungen der DIN SPEC 91434 entsprechen, behalten die Flächen ihre Beihilfefähigkeit. Landwirte erhalten weiterhin den Großteil ihrer Agrardirektprämien. Seit 2025 wird lediglich der tatsächliche Flächenverlust von den Zahlungen abgezogen – bei hoch aufgeständerten Anlagen typischerweise nur rund 10 Prozent.
KfW-Programm 270: Die staatliche KfW-Bank bietet für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zinsgünstige Kredite, die bis zu 100 Prozent der Investitionskosten abdecken können.
Regionale Förderprogramme: Einzelne Bundesländer bieten zusätzliche Investitionszuschüsse. In Nordrhein-Westfalen etwa können über das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ Zuschüsse von bis zu 25 Prozent der Investitionskosten (maximal 1 Million Euro) für Agri-PV-Anlagen beantragt werden, die keine EEG-Förderung erhalten.
Steuerliche Vorteile: Flächen mit Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC 91434 werden weiterhin dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet. Das hat erhebliche Konsequenzen: Die steuerlichen Begünstigungen bei Erbschafts-, Schenkungs- und Grundsteuer bleiben erhalten. Bei einer klassischen PV-Freiflächenanlage hingegen wird die Fläche dem Grundvermögen zugeordnet und der Grundsteuer B zugewiesen – ein oft unterschätzter Nachteil.
Agri-PV Nachteile: Was Sie realistisch einkalkulieren sollten
Agri-PV bietet viele Vorteile, aber es wäre nicht seriös, die Herausforderungen auszublenden. Diese Punkte sollten Sie kennen, bevor Sie sich für ein Projekt entscheiden.
Höhere Investitionskosten
Agri-PV-Anlagen sind teurer als klassische Freiflächen-Solarparks. Insbesondere hoch aufgeständerte Systeme (Kategorie I) erfordern mehr Material und aufwändigere Konstruktionen. Die Mehrkosten gegenüber einer herkömmlichen Freiflächenanlage können je nach Bauart und Kultur erheblich sein. Genau deshalb gewährt das EEG den Technologie-Bonus für besondere Solaranlagen.
Komplexere Planung und Genehmigung
Die Anforderungen der DIN SPEC 91434 – Nutzungskonzept, Zertifizierung, Nachweis der 66-Prozent-Regel – machen die Planung aufwändiger als bei einer reinen Freiflächenanlage. Auch die Abstimmung zwischen Moduldesign und den Bedürfnissen der jeweiligen Kultur (Lichtbedarf, Maschinenbreiten, Bewässerung) erfordert fachliche Expertise sowohl auf der Energie- als auch auf der Agrarseite.
Einschränkungen in der Bewirtschaftung
Auch wenn die Landwirtschaft bei Agri-PV Hauptnutzung bleibt, gibt es Einschränkungen. Die Module und Stützstrukturen nehmen Platz ein, beeinflussen die Lichtverhältnisse und können den Einsatz bestimmter Maschinen erschweren. Nicht jede Kultur eignet sich gleichermaßen – die Forschung dazu ist noch nicht abgeschlossen, und für viele Kombinationen fehlen belastbare Langzeitdaten.
Ertragsunsicherheit bei der Landwirtschaft
Einige Kulturen profitieren von der Beschattung durch die Module – insbesondere bei Hitze und Trockenheit. Andere reagieren empfindlich auf veränderte Lichtverhältnisse. Die Anforderung, mindestens 66 Prozent des Referenzertrags zu erzielen, ist machbar, erfordert aber eine sorgfältige Kulturauswahl und laufende Anpassung.
Regulatorische Unsicherheiten
Die Förderlandschaft für Agri-PV ist im Umbruch. Das Solarpaket I wartet noch auf die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission, und für 2026/27 ist eine EEG-Novelle angekündigt, die den Rahmen erneut verändern könnte. Diese Unsicherheit erschwert die langfristige Planbarkeit, insbesondere bei größeren Projekten.
Noch geringe Praxiserfahrung
Agri-PV ist in Deutschland noch ein vergleichsweise junges Feld. Die Anzahl der realisierten Projekte außerhalb von Forschungsvorhaben ist überschaubar. Für viele praktische Fragen – etwa zur optimalen Kulturführung unter bestimmten Modultypen oder zur langfristigen Bodenentwicklung – liegen noch keine belastbaren Langzeitdaten vor.
Welche Kulturen eignen sich für Agri-PV?
Die Eignung hängt stark vom Anlagentyp und den lokalen Bedingungen ab. Erste Erfahrungen und Forschungsergebnisse zeigen folgende Tendenzen:
Für hoch aufgeständerte Anlagen (Kategorie I) eignen sich besonders Obst (Äpfel, Kirschen, Beeren), Weinbau, Hopfen und Gemüse, das von Beschattung bei Hitze profitiert. Die Module können hier gleichzeitig als Schutz vor Hagel, Starkregen und übermäßiger Sonneneinstrahlung dienen – ein echter Mehrwert, der die Kosten für konventionelle Schutznetze senken kann.
Für bodennahe Anlagen (Kategorie II) kommen vor allem Ackerbaukulturen wie Getreide, Kartoffeln oder Futterpflanzen sowie Grünland mit Schaf- oder Rinderweide infrage. Vertikale bifaziale Module eignen sich besonders, da sie morgens und abends Strom erzeugen und in der Mittagszeit wenig Schatten auf die Anbaufläche werfen.
Auch die Kombination mit Tierhaltung ist möglich: Unter und zwischen den Modulen können Schafe, Jungrinder oder Hühner gehalten werden. Die DIN SPEC 91492, die derzeit in Bearbeitung ist, wird hierfür künftig spezifische Anforderungen definieren.
Wie TARANIS Sie bei Agri-PV unterstützt
Agri-PV ist komplex – aber genau deshalb lohnt sich eine frühzeitige, fachliche Begleitung. Taranis unterstützt Landwirte, Flächeneigentümer und Kommunen bei der Frage, ob und wie Agri-PV auf ihren Flächen umsetzbar ist.
Kostenlose Ersteinschätzung: Wir prüfen Ihre Fläche hinsichtlich Eignung, Netzanschluss, Kulturverträglichkeit und wirtschaftlichem Potenzial – unverbindlich und ohne Kosten.
GIS-gestützte Standortanalyse: Unsere Geodaten-basierte Flächenanalyse liefert fundierte Ergebnisse zu Standortqualität und möglichen Hindernissen.
Vermittlung an spezialisierte Projektentwickler: Wir bringen Sie mit Partnern zusammen, die Erfahrung mit Agri-PV haben und sowohl die energietechnische als auch die landwirtschaftliche Seite verstehen.
Vertragsbegleitung: Ob Pachtvertrag oder Eigeninvestition – wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Verhandlung der Konditionen, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Kommunikation mit Behörden und Kommune: Wir begleiten den Dialog mit der Gemeindeverwaltung und den Genehmigungsbehörden und helfen bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen.
Häufige Fragen
Kann ich mit Agri-PV weiterhin meine EU-Direktzahlungen erhalten?
Ja. Bei Agri-PV-Anlagen, die den Anforderungen der DIN SPEC 91434 entsprechen, bleibt die Fläche beihilfefähig. Seit 2025 wird nur der tatsächliche Flächenverlust von den Zahlungen abgezogen – typischerweise 10 bis 15 Prozent.
Wie hoch ist die EEG-Vergütung für Agri-PV?
Für Anlagen bis 1 MWp gilt eine feste Einspeisevergütung von rund 9,36 bis 9,50 Cent pro Kilowattstunde über 20 Jahre. Größere Anlagen nehmen an Ausschreibungen teil, wobei der Höchstwert bei 9,50 Cent liegt. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU für die Regelungen aus dem Solarpaket I steht allerdings noch aus.
Muss ich selbst investieren oder kann ich auch verpachten?
Beides ist möglich. Landwirte können selbst in eine Agri-PV-Anlage investieren und den Strom vermarkten – oder die Fläche an einen Projektentwickler verpachten, der Bau und Betrieb übernimmt. Bei Eigeninvestition bleibt der volle Ertrag beim Landwirt; bei Verpachtung entfallen Risiko und Aufwand.
Was kostet eine Agri-PV-Anlage?
Die Kosten liegen über denen einer klassischen Freiflächenanlage. Hoch aufgeständerte Systeme sind am teuersten, bodennahe Systeme günstiger. Die genauen Kosten hängen von Anlagengröße, Modultyp, Aufständerungshöhe und den Anforderungen der Kultur ab. Der Technologie-Bonus im EEG soll diese Mehrkosten teilweise kompensieren.
Eignet sich jede Kultur für Agri-PV?
Nein. Die Eignung hängt vom Lichtbedarf der Kultur, den Maschinenbreiten und der gewählten Aufständerung ab. Erste Erfahrungen zeigen gute Ergebnisse bei Obst, Beeren, Wein, Hopfen und bestimmten Gemüsearten unter hoch aufgeständerten Anlagen sowie bei Getreide und Grünland zwischen bodennahen Modulreihen. Für viele Kombinationen fehlen allerdings noch Langzeitdaten.
Bleibt mein Land steuerlich als landwirtschaftliches Vermögen eingestuft?
Ja – sofern die Anlage den Vorgaben der DIN SPEC 91434 entspricht. In diesem Fall bleibt die Fläche dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet, mit allen steuerlichen Vorteilen bei Erbschafts-, Schenkungs- und Grundsteuer. Bei einer klassischen PV-Freiflächenanlage ist das nicht der Fall.
Was passiert, wenn ich den Referenzertrag nicht erreiche?
Die DIN SPEC 91434 verlangt, dass mindestens 66 Prozent des bisherigen Durchschnittsertrags erreicht werden. Wird dieser Wert dauerhaft unterschritten, kann die Anerkennung als Agri-PV-Anlage und damit die Förderfähigkeit gefährdet sein. Eine sorgfältige Kulturauswahl und laufendes Monitoring sind daher wichtig.
Ist Agri-PV auch für Kommunen interessant?
Ja. Kommunen profitieren von Gewerbesteuereinnahmen und können über die Kommunalabgabe nach § 6 EEG bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde erhalten. Darüber hinaus positioniert sich die Kommune als zukunftsorientierter Standort, der Landwirtschaft und Energiewende verbindet.
So geht es weiter
Sie möchten wissen, ob Agri-PV auf Ihren Flächen umsetzbar ist? Wir prüfen die Eignung Ihres Standorts kostenfrei und unverbindlich – und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung zu Potenzial, Förderoptionen und nächsten Schritten.
TARANIS – Erneuerbare Energien GmbH Telefon: +49 341 5501 5507 E-Mail: info@taranis-windsolar.de Web: taranis-windsolar.de
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